§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen dem Umzugsunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
- Transport von Umzugsgut
- Verpackungs- und Sicherungsarbeiten
- Möbelmontage und -demontage
- Trage- und Ladeleistungen
- Zusatzleistungen nach Vereinbarung
(3) Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
§ 4 Termine, Ausführungszeit und Ablauf
(1) Vereinbarte Termine und Zeitfenster werden nach bestem Wissen geplant und eingehalten.
(2) Angaben zu Dauer und Uhrzeiten stellen keine garantierten Fixzeiten dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen stellen keine Pflichtverletzung dar.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
(2) Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen:
- freien und ungehinderten Zugang
- korrekte Angaben zu Umfang, Gewicht und Zugänglichkeit
- Bereitstellung von Halte- und Parkflächen
- entleerte Kühl- und Gefriergeräte
(3) Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung geht zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vor Abschluss der Leistung bzw. unmittelbar vor dem Entladen des Umzugsgutes fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zahlungseingang.
(4) Bei Barzahlungen wird dem Auftraggeber unmittelbar vor Ort eine Quittung ausgestellt.
(5) Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten werden gesondert berechnet.
(6) Wartezeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit und sind vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung des Vertrags durch den Auftraggeber ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin möglich.
(2) Im Falle einer fristgerechten Stornierung gemäß Absatz 1 ist der Auftragnehmer berechtigt, 20 % der vereinbarten Gesamtkosten als pauschale Entschädigung zu berechnen.
(3) Bei späterer Stornierung können folgende Kosten anfallen:
- bis 7 Tage vor Termin: bis zu 50 %
- weniger als 48 Stunden: bis zu 80 %
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aufgrund unvorhersehbarer Umstände unmöglich wird.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB (§§ 451 ff.).
(2) Die Haftung ist auf den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag begrenzt.
(3) Keine Haftung besteht für:
- Eigenverpackung durch den Auftraggeber
- nicht deklarierte Wertgegenstände
- Schäden an empfindlichen oder besonderen Gütern ohne gesonderte Vereinbarung
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für Verzögerungen ohne Verschulden des Auftragnehmers wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Schadensanzeige und Verjährung
(1) Offensichtliche Schäden sind spätestens am Tag der Ablieferung anzuzeigen.
(2) Nicht offensichtliche Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Versicherung
(1) Der gesetzliche Haftpflicht- und Transportversicherungsschutz besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine zusätzliche Versicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen werden.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag bei andauernder Unmöglichkeit zu lösen.
§ 13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie die gesonderte Datenschutzerklärung.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Änderungen bedürfen der Textform.
